Für Berater/in und Ratsuchende/n gemeinsam:

 

  • Für alle am Gespräch beteiligten Personen gilt absolute Diskretion. Nichts von dem, was besprochen wurde, darf an Dritte weitergegeben werden.
  • Möglichst zu Beginn der Beratung sollte geklärt — und eventuell als mündlichen oder schriftlichen Vertrag formuliert — werden, was das Ziel der Beratung ist. Im Verlauf der Beratung sollte das Ziel wie auch der Weg dahin laufend überprüft und notfalls angepasst werden.

 

Für den/die Ratsuchende/n:

 

  • Seien Sie gegenüber dem/der Berater/in ehrlich. Sie brauchen sich nicht hinter einer Maske zu verbergen. Damit würden Sie nur sich selbst um den Erfolg einer Beratung bringen.
  • Haben Sie das Gefühl, mit dem/der Berater/in nicht weiterzukommen? Sprechen Sie dieses Thema an! Die Gefahr ist gross, dass sich die künftigen Beratungsgespräche im Kreis drehen, womit Ihnen und Ihrer Sache nicht gedient ist. Der/die Berater/in wird Ihnen gerne behilflich sein, eine andere Beratung zu finden.
  • Ihr/e Berater/in wird Ihnen keine pfannenfertigen Rezepte liefern, wie Sie mit Ihren Schwierigkeiten umgehen können, sondern Sie auf dem Weg zu Ihrer höchst persönlichen Lösung begleiten.

 

Für den/die Berater/in:

 

  • Auch der/die Berater/in hat das Recht, einen Beratungsunterbruch oder –abbruch zu empfehlen, wenn ersichtlich wird, dass kaum mit einer Veränderung Ihrer Situation zu rechnen ist. Dies kann eine Folge von mangelnder Zusammenarbeit, fehlender oder unzureichender Offenheit oder bewusster Fehlinformation sein.
  • Es ist niemals Böswilligkeit, wenn ein Abbruch empfohlen wird. Der/die Berater/in wird dem/der Ratsuchenden immer alternative Möglichkeiten aufzeigen.

 

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