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Für Berater/in und
Ratsuchende/n gemeinsam: |
- Für alle am Gespräch beteiligten Personen gilt
absolute Diskretion. Nichts von dem, was besprochen wurde,
darf an Dritte weitergegeben werden.
- Möglichst zu
Beginn der Beratung sollte geklärt — und
eventuell als mündlichen oder schriftlichen Vertrag
formuliert — werden,
was das Ziel der Beratung ist. Im Verlauf der Beratung sollte das Ziel
wie auch der
Weg dahin laufend überprüft und notfalls angepasst werden.
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Für den/die Ratsuchende/n: |
- Seien Sie gegenüber dem/der Berater/in ehrlich.
Sie brauchen sich nicht hinter einer Maske zu verbergen.
Damit
würden Sie nur sich selbst um den Erfolg einer Beratung
bringen.
- Haben Sie das Gefühl, mit dem/der Berater/in
nicht weiterzukommen? Sprechen Sie dieses Thema an!
Die Gefahr ist gross, dass sich die künftigen Beratungsgespräche
im Kreis drehen, womit Ihnen und Ihrer Sache nicht gedient ist. Der/die
Berater/in wird Ihnen gerne behilflich sein, eine andere
Beratung zu finden.
- Ihr/e Berater/in wird Ihnen keine
pfannenfertigen Rezepte liefern, wie Sie mit Ihren Schwierigkeiten
umgehen können, sondern Sie auf dem Weg zu Ihrer höchst
persönlichen Lösung begleiten.
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Für den/die Berater/in: |
- Auch der/die Berater/in hat das Recht, einen Beratungsunterbruch
oder –abbruch zu empfehlen, wenn ersichtlich wird,
dass kaum mit einer Veränderung Ihrer Situation
zu rechnen ist. Dies kann eine Folge von mangelnder Zusammenarbeit,
fehlender oder unzureichender Offenheit oder bewusster
Fehlinformation
sein.
- Es ist niemals Böswilligkeit, wenn ein Abbruch
empfohlen wird. Der/die Berater/in wird dem/der Ratsuchenden
immer alternative Möglichkeiten aufzeigen.
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